Impressum

Started by Petrus, April 28, 2004, 03:56:31 PM

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Petrus

Quote from: andrea on March 21, 2004, 03:18:22 AMUnd hier ist der neue Button:


Hey andrea, könntest du auch einen Impressum-Button basteln!?

Und wie müsste der Code für eine Seite aussehen, die oben den Header, unten den Footer und dazwischen ein paar Zeilen Impressum hat?

andrea

Hallo Petrus,

am besten fragst Du für den Extra-Button in diesem Thread nach:

http://www.simplemachines.org/community/index.php?topic=7929.0

Andrea Hubacher
Ex Lead Support Specialist
www.simplemachines.org

Personal Signature:
Most recent work:
10 Aqua Themes for SMF



Petrus

#2
OK - danke.  Mach' ich sofort. :)

Und wie müsste der Code für eine Seite aussehen, die oben den Header, unten den Footer und dazwischen ein paar Zeilen Impressum hat?  ;)

iggitus

andere frage was sollte in einem impressum alles drinstehen?

Petrus

#4
Was ein Impressum beinhalten muss, ist im Teledienstgesetz geregelt. Wenn ich mich nicht irre, muss jede deutsche Website über ein Impressum verfügen.

Und was muss drin stehen?

Quote§ 6 enthält Allgemeine Informationspflichten:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Und wenn man kein Impressum hat?

Quote§ 12 droht bei zuwiderhandlungen mit Sanktionen in Form von Bußgeldvorschriften:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Darüber hinaus sind insbesondere Abmahnungen, die auf Versäumnisse im Sinne des geltenden Rechts hinweisen, in der Regel kostenpflichtig.


Dann mache ich doch lieber ein Impressum ...  >:(

Außerdem muss noch erwähnt werden, dass der Link (ggf. Button) zum Impressum auf der Website für jeden leicht auffindbar sein muss. Dazu gibt es ein brandaktuelles Urteil (Quelle: http://www.golem.de/0403/30238.html):


QuoteNach einem Urteil (Az. 29 U 4564/03) des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. Februar 2004 müssen Website-Betreiber einen Link zum Impressum einfach zugänglich machen. Wenn dieses erst nach längerer Suche am untersten Rand der Startseite zu finden ist, erfüllt dies nicht die Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG).



Bereits das Landgericht hatte in erster Instanz festgestellt, dass ein Link zu den Informationen über den verantwortlichen Seitenbetreiber bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1.024 x 768 Bildpunkten nicht erst nach dem Scrollen über mehrere Bildschirmseiten - im konkreten Fall waren es vier - sichtbar werden dürfte. Andernfalls verstoße der Betreiber gegen "die Erfordernisse der leichten Erkennbarkeit und der unmittelbaren Erreichbarkeit" im Sinne von Paragraf 6 Satz 1 TDG.

Die erforderlichen Informationen müssen nach dem Spruch des OLG München an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein. Leicht erkennbar im Sinne von Paragraf 6 TDG seien die Informationen aber nur dann, wenn die Möglichkeit einer "einfachen und effektiven optischen Wahrnehmung" bestehe und die Informationen ohne wesentliche Zwischenschritte unmittelbar erreichbar seien.

"Beide Erfordernisse sind bei dem Internetauftritt [...], wie er dem Nutzer bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1.024 x 786 Bildpunkten begegnet, nicht erfüllt", heißt es im Urteil. Das vom Website-Betreiber vorgebrachte Argument, dass Internet-Nutzer mit dem Scrollen vertraut sind, ließ das Gericht nur bedingt gelten. Dem Nutzer sei die Suche eines zunächst nur am unteren Seitenrand vermuteten Links nicht zuzumuten. "Von einer kurzen, dem Verbraucher noch zumutbaren Suche kann bei dieser Sachlage nicht gesprochen werden", ist im mittlerweile veröffentlichten Urteil zur "Anbieterkennzeichnung" nachzulesen.

Bei diesem Fall kam zudem hinzu, dass sich direkt über dem am unteren Seitenrand platzierten Impressums-Link auch ein Link namens "Über.xxx.de" befand, der anscheinend keine Informationen zum Betreiber bereithielt. Neben dem Wort "Impressum" sei jedoch auch die Bezeichnung "Wir über uns" für Informationen über den Betreiber üblich. Damit sei der Link "Impressum" in diesem Umfeld als einschlägiger, zu den Informationen gemäss Paragraf 6 Satz 1 TDG führender Link nicht leicht erkennbar gewesen.

Dann sollten wir also lieber einen schicken Button ins Hauptmenü aufnehmen - dann kann nix passieren.

Optimal wäre natürlich, wenn das Impressum Bestandteil des SMF-Paketes wäre und über das Admin-CP gepflegt werden könnte.

MfG Petrus


maobe

hm, das bezieht sich aber auf "geschäftsmäßige" dienste, d.h. kommerzielle seiten, auf denen persönliche daten (anschrift, bankverbindung etc.) gespeichert werden ::) interessiert mich jetzt mal ob man als anbieter eines nichtkommerziellen projektes auch dazu verpflichtet ist ein impressum zu führen ::)


"Ich weiß nicht ob es besser wird, wenn es anders wird. Ich weiß nur, dass es anders werden muss, damit es besser werden kann."

www.phantastischewelten.de

Petrus

QuoteWas vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.

Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).

Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der eine Webseite als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben.

Falsch ist aber, den Begriff "Teledienst" so zu interpretieren, daß explizit eine Dienstleistung auf den Webseiten angeboten werden müsste, also z.B. kommerzielles Webdesign. Wie §1 TDG klarstellt, ist bereits das Bereitstellen von allgemein kostenfrei abrufbaren Webseiten ein Teledienst. Falsch ist auch, daß die Impressumspflicht nur für eine eigene Domain gelten würde, nicht aber für Seiten, die man bei sogenannten Free-Hostern (Geocities, Beepworld, etc.) anlegt. Das Teledienstegesetz macht keinen Unterschied zwischen Webseiten unter einer eigenen Domain und Webseiten in Unterverzeichnissen fremder Domains.

Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien für eine nachhaltige Tätigkeit, also einen geschäftsmäßigen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Spätestens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.

Selbst Rechtsanwälte geraten manchmal mit den Begriffen durcheinander und verwechseln "geschäftsmäßig" mit "gewerbsmäßig". Um hier Klarheit zu schaffen, kann man sich auch mal die Situation außerhalb des Internet anschauen. Denn die Politik will ja keine Sonderstellung des Internet erreichen, sondern verfolgt das Ziel, Online-Medien durch entsprechende Gesetzgebung so in das Gesellschaftsgefüge einzubinden, daß eine weitestgehende rechtliche Gleichstellung zwischen konventioneller und elektronischer Kommunikation erfolgt.

In der "Realen Welt", also dem Leben außerhalb des Internet, gilt die Impressumspflicht seit je her für alle an die Öffentlichkeit gerichteten Publikationen, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird oder nicht. Jeder, der sich schon einmal politisch engagiert hat und in der Fußgängerzone Flugblätter verteilt hat, oder wer sich als Schüler in der Redaktion der Schülerzeitung beteiligt hat, kennt die generelle Pflicht zur Angabe eines Impressums, das meist mit dem Kürzel "ViSdP" (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) eingeleitet wird. Zwar findet man insbesondere auf politisch strittigen Flugblättern häufig bewußt fehlerhafte Adressen wie z.B. "Käpt'n Antifa, Links Radikal 13, D-110 Polizei"; Die geltende Rechtslage ist aber so, daß in jeder an die Öffentlichkeit gerichteten Publikation ein korrektes Impressum stehen muß und daß in diesem die für den Inhalt verantwortliche Person mit Namen und Adressen nachlesbar sein muß.

Die Impressumspflicht für Webseiten ist also keine juristische Besonderheit, sondern lediglich eine Angleichung an die für Papier-Veröffentlichungen geltenden Vorschriften. Insofern ist klar, daß der Gesetzgeber auch für Teledienste eine Impressumspflicht definiert hat, die unabhängig von der Erwirtschaftung eines Gewinns ist. Im Gesetz wurde also ganz gezielt der Begriff "geschäftsmäßig" und nicht "gewerbsmäßig" gewählt.

Ergänzend sei noch gesagt, daß der Begriff "privater Webmaster" eine umgangssprachliche Bezeichnung ist, die keinerlei Bedeutung für Rechtsvorschriften hat. Es ist auch keineswegs so, daß der Begriff "privat" in der deutschen Sprache generell gleichbedeutend ist mit "nicht kommerziell". Im Bereich der Fernsehsender beispielsweise ist "privat" der Gegensatz zu "öffentlich-rechtlich". In anderen Rechtsgebieten steht "privat" häufig im Gegensatz zu "staatlich" (z.B. "Privatunternehmen" versus "Behörde").

Quelle: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

P.S.: Ein Impressum zu haben, tut ja nicht weh ...  ;)

Christian Land

Quote from: maobe on April 29, 2004, 03:19:27 AM
hm, das bezieht sich aber auf "geschäftsmäßige" dienste, d.h. kommerzielle seiten, auf denen persönliche daten (anschrift, bankverbindung etc.) gespeichert werden ::)

Falsch. Es hat absolut nicht damit zu tun ob Daten gespeichert werden. Ausserdem ist auch der Begriff "geschäftsmäßig" sehr schwammig vom Gesetzgeber definiert. Angenommen Du hast eine private Page mit bezahlten Bannern. Dann kann die Homepage bereits als "geschäftsmäßig" betrachtet werden (Stichwort: Gewinnabsicht)

Quoteinteressiert mich jetzt mal ob man als anbieter eines nichtkommerziellen projektes auch dazu verpflichtet ist ein impressum zu führen ::)

In Deinem Fall wäre ich vorsichtig. Du hast sowohl Chat als auch Forum, etc. auf Deiner Site. Je nach Auslegung geht das schon sehr in die Richtung die ein Impressum braucht. Aber am Besten fragt man sowas in entsprechenden Rechts-Foren oder sucht ein wenig in google. Es gibt tonnenweise Material dazu auf diversen Sites ;D

Und bei Leuten mit eigener Domain ist es eh egal... vorausgesetzt Du hälst Dich an die Richtlinien des DeNIC, dann würde ich sagen, Du heisst Matthias O. (*lach* Nu weiss ich auch wo Dein Username herkommt *lol*) und wohnst in der B*strasse in Zweibrücken... und ob das nun im Impressum steht oder im WhoIs Eintrag, ist für mich persönlich eh egal...

Pitti

sch... rechtsverpubsler schicken dir schneller ne abmahnung, als du ups sagen kannst.
bei dem hema krisch glei nen dicken hals, als ob die nix zutun hätten.

foren sind aber gefährlich, weil da evtl ne art redaktionelle beiträge auftauchen und son zeuch.

........ ich muß wech, sonst platzt mir was

Horseman

un pitti, isses geplatzt oder noch mal gut gegangen? ;)
Gruß Horseman
______________________________________________________

PhpOpenChat Support Portal: http://www.phpopenchat.de

KIKA

Quote from: SnowCrash on April 29, 2004, 04:15:24 AM
... und ob das nun im Impressum steht oder im WhoIs Eintrag, ist für mich persönlich eh egal...
Leider nur für dich persönlich, und nicht für die Rechstverdreher.
Generell gilt in Deutschland, wie oben zu lesen, für jede dauerhaft im Internet veröffentlichte Seite eine Impressumspflicht.
Ich kann nix dafür
Nur weil du paranoid bist, heißt das noch lange nicht, das sie nicht hinter dir her sind...

Christian Land

Quote from: KIKA on April 29, 2004, 07:33:28 AM
Quote from: SnowCrash on April 29, 2004, 04:15:24 AM
... und ob das nun im Impressum steht oder im WhoIs Eintrag, ist für mich persönlich eh egal...
Leider nur für dich persönlich, und nicht für die Rechstverdreher.

Ich meinte damit, dass es mir egal ist, dass meine Daten im Impressum nachzulesen sind, da sie sowieso im WhoIs stehen (da ich eigene Domains auf eigenen Servern betreibe und nicht auf Freespace rumkrebse) ;D Kam etwas doof rüber...

QuoteGenerell gilt in Deutschland, wie oben zu lesen, für jede dauerhaft im Internet veröffentlichte Seite eine Impressumspflicht.

Nur das das da oben kein rechtlich verbindlicher Text ist, sondern eine Interpretation des Gesetzes. Fakt ist nämlich, dass im Moment private Homepages im Sinne von "Mein Haus, mein Auto, mein Haustier" nicht als Teledienst betrachtet werden.

Meiner Meinung nach ist der ganze Themenkomplex rund um das TDDSG und die allgemeineneren Gesetze zum Thema Teledienste einfach nur zum kotzen. 99% der Gesetze sind entweder total an der Realität vorbei formuliert oder aber so schwammig formuliert, dass es einen Entscheidungs- und Interpretationsfreiraum gibt der viel zu gross ist.

Interessant in dem Zusammenhang sind Seiten wie z.B. http://www.domain-recht.de/

maobe

ups, man lernt nie aus ::) tjo, dann werd ich die tage mal ein impressum basteln tun ;D


"Ich weiß nicht ob es besser wird, wenn es anders wird. Ich weiß nur, dass es anders werden muss, damit es besser werden kann."

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Petrus

... zumal es jetzt auch den entsprechenden Button gibt:



Thanks to babylonking once again!

Fehlt nur noch der entsprechende Impressum-MOD  ;)

iggitus

holy **** ich wusste ja garnet das das vorschrift ist

maobe

Quote from: Petrus on April 29, 2004, 12:17:18 PM
... zumal es jetzt auch den entsprechenden Button gibt:



Thanks to babylonking once again!

Fehlt nur noch der entsprechende Impressum-MOD  ;)

ei cool! :D thnx alot! *thumbsup*


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Georgek

Impressium-Pflicht für alle Websites!
Selbst, wenn Du nur deine Teddybärensammlung  oder Tante Frieda ins WWW stellst! :D
Privat oder kommerziell, egal, für alle.
Auch für Vereinsseiten!
Kompletter Name und Anschrift (kein Postfach!)-
Gut lesbar! Ohne Scrollen!
Ein Verweis auf die Denic gilt nicht!

Auch muss das Impression unter "Kontakt" oder "Wir über uns" einfach zufinden sein.

Siehe Teledienstgesetz, was vorher schon gepostet wurde.

Georgek

Nachtrag!
Ich empfehle ein Impressium als Grafik.

Du erstellst ein gif oder jpg mit z.B. CorelPaint, Adobe.....   als Bild!
Wo Deine Daten aufgeführt sind!
So kann deine Adresse nicht durch Suchroboter ausgelesen werden.

Christian Land

Quote from: Georgek on May 01, 2004, 04:52:32 PM
Impressium-Pflicht für alle Websites!

Als pauschale Aussage ist das schlichtweg falsch.

Auch lustig finde ich Deine Aussage:

QuoteGut lesbar! Ohne Scrollen!

und dann

Quote from: Georgek on May 01, 2004, 05:14:54 PM
Nachtrag!
Ich empfehle ein Impressium als Grafik.

.... ::) Ja doch, Grafiken sind vor Allem für Blinde die sich per Braille-Zeile im Web bewegen echt gut lesbar... oder für Nutzer von Textbrowsern wie Lynx.... nicht zu vergessen alle die Leute, die Grafiken sowieso abgeschaltet haben....

Die Thematik "Impressum als Grafik" ist mindestens genauso bedenklich wie die Definition von "Geschäftsmässig" oder "Teledienst" in den entsprechenden Gesetzen schwammig ist... tut mir einen Gefallen: erst informieren und dann schreiben....

Georgek

Es gibt immer jemanden, dem man es nicht Recht machen kann.

1. Da niemand hier seine Page oder sein Forum  für 2 Tage ins Web stellt kann man von einer dauerhaften Installation sprechen. Also Pflicht!!!

2. Punkto Lesbarkeit und scrollen.
Es gibt gewiß Dinge die hören sich lächerlich an, sind aber rechtlich von belang.
Man beachte das Urteil, wo man zum Impressium scrollen musste.

3. Browserstandards
Jeder der eine Website erstellt versucht gängige Standards einzuhalten, um seine Websites für viele Browser und User lesbar zumachen.
Klar gibt es immer Probleme mit Darstellungen.
Oder hast Du schon mal von Flash oder der Bildzeitung in Braille gehört?

:D
G. George

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